In eigener Sache: Nachtrag zum Geschehen am 12.12.2015

Die Demobeobachtung Leipzig begleitet seit nunmehr einem Jahr Versammlungsgeschehen in Leipzig und anderen Städten. Dabei beobachten wir, wie von Seiten des Staates mit den Grundrechten der Teilnehmer*innen, insbesondere mit deren Versammlungs- und Meinungsfreiheit umgegangen wird. Im Nachgang werden hierzu Pressemitteilungen veröffentlicht, wie zuletzt zu den Geschehnissen am 12.12. 2015 in der Leipziger Südvorstadt.

Leider wird diese Arbeit durch Einsatzkräfte der Polizei immer wieder erschwert (siehe hier, hier, hier und hier). Den bisherigen Höhepunkt der Behinderung unserer Tätigkeit stellen die uns betreffenden Maßnahmen am 12.12.2015 dar.

Im Laufe des Tages wurde ein Großteil der durch pinke Westen gekennzeichneten und im Vorhinein angemeldeten Beobachter*innen Identitätsfeststellungen unterzogen. In einem Fall wurden sogar Arbeitsmittel und Aufzeichnungen beschlagnahmt. Dies geschah teilweise unter Anwendung von körperlicher Gewalt durch die Polizeikräfte. Vorgeblicher Grund für die Identitätsfeststellungen war die von der Polizei unterstellte Zeug*innenschaft der Demobeobachter*innen. Als Grund für die Beschlagnahme gaben die betreffenden Beamt*innen an, es handele sich dabei um Beweisstücke in potentiellen Strafverfahren.

Angesichts dessen, dass sich die Dokumentation der Demobeobachtung auf das Handeln der staatlichen Institutionen fokussiert, erschließt sich uns die Sinnhaftigkeit dieses Vorgehens nicht.

Um die Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahmen zu beurteilen, ist zwar das Handeln von Versammlungsteilnehmer*innen in den Blick zu nehmen. Nicht relevant ist jedoch die handelnde Person an sich. Sie wird von den Demobeobachter*innen nicht fokussiert. Dementsprechend enthalten auch unsere Aufzeichnungen keine dahingehend verwertbaren Informationen.

Auch zur Beurteilung des Gesamtgeschehens können unsere Aufzeichnungen für die Polizei nicht von Nöten sein. Schließlich waren weitaus mehr Polizist*innen als Demobeobachter*innen anwesend. Den Einsatzkräften stehen dabei verschiedene Formen der Videographie zur Verfügung. Bei weiterem Informationsbedarf bleibt es der Polizei natürlich unbenommen, unsere Pressemitteilung vom 12.12.2015 zu lesen.

Die Maßnahmen behindern die Arbeit der Demobeobachtung enorm und stellen einen
schwerwiegenden Eingriff dar. Dies bestärkt uns darin, auch weiterhin unabhängig den
polizeilichen Umgang mit den Grundrechten bei Versammlungen zu beobachten und zu bewerten.

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