Pressemitteilung zum Protestgeschehen gegen LEGIDA am 31.08.2015

Die Demonstrationsbeobachtung Leipzig begleitete am 31. August 2015 die Proteste gegen LEGIDA in Leipzig.

Der von LEGIDA durchgeführte Aufzug wurde aufgrund von Blockaden verkürzt.

Ab circa 21Uhr stellte sich das Geschehen als zunehmend chaotisch dar.

Nachdem LEGIDA den Aufzug beendet hatte, strömte ein großer Teil der Gegenprotestierenden parallel zur Aufzugsstrecke vom Waldplatz zurück zum Vorplatz des Naturkundemuseums. Hier wurde der Zugang zur Haltestelle Goerdelerring, wo sich ebenfalls bereits ein großer Teil an Protestierenden befand, durch Gitter und eine Polizeikette verstellt. Weshalb diese Trennung der gemeinsam Protestierenden erfolgte, bleibt unklar, auch da auf dem Goerdelerring zu diesem Zeitpunkt kein Verkehr herrschte. Als einige Personen nun versuchten, zur Haltestelle zu gelangen, gingen Polizeibeamt*innen unter Einsatz von körperlicher Gewalt gegen diese vor. Als dabei eine Person zu Fall kam, wurde sie am Boden liegend von einer Einsatzkraft mit einem Einsatzstock geschlagen. Kurz darauf gaben die Polizeibeamt*innen den Weg zu den anderen Protestierenden frei.

Anschließend zogen die LEGIDA-Anhänger*innen vom Richard-Wagner-Platz zum Hauptbahnhof. Gegenprotestierende, welche sich in der Nähe des Abzugs befanden, wurden hart durch Polizist*innen angegangen. Mehrere Personen wurden aggressiv an einen Zaun, welcher sich zwischen Fahrradweg und Fahrbahn befindet und somit LEGIDA und die Gegenproteste voneinander trennte, gedrängt und über diesen befördert. Am Rand der Fahrbahn stürmten wiederholt Gruppen von zehn bis fünfzehn Beamt*innen auf die Gegenprotestierenden zu und gingen diese massiv durch den Einsatz von Reizgas und Schlagstöcken an. Die für die Polizei vorhersehbare Situation wurde durch dieses Verhalten zunehmend chaotisch. Nicht nur, dass die Polizei durch ihr Vorgehen Verletzungen provozierte beziehungsweise zufügte, es führte keineswegs dazu, dass die Stimmung sich beruhigte. So auch in den folgenden Beispielen: eine Person schwenkte in unmittelbarer Nähe der abziehenden LEGIDA-Teilnehmer*innen eine schwarz-rot-goldene Fahne, auf der unter anderem ein großer Davidstern sowie eine Mondsichel mit Stern zu sehen war. Ein heraneilender Polizist nahm dies zum Anlass um dem Protestierenden einen heftigen Stoß von hinten zu versetzen. An der Westseite des Hauptbahnhof bildete die Polizei einen schmalen Korridor in den Polizeifahrzeuge mit hoher Geschwindigkeit einfuhren, ohne dabei das Risiko für die umstehenden Personen zu beachten. Wenige Minuten später an der Ostseite des Hauptbahnhof rannte eine Einsatzkraft auf eine*n vor einem Polizeifahrzeug stehenden Demonstrierende*n zu und riss die Person mit vollem Körpereinsatz zu Boden; nachdem die Person sich wieder aufgerichtet hatte, wurde sie erneut zu Fall gebracht. Diese Beispiele legen dar, wie wahllos die Polizei während des gesamten Geschehens vom Richard-Wagner-Platz bis zum Hauptbahnhof agierte und damit alle Beteiligten gefährdete und dies trotz der “nunmehr 16. vergleichbare[n] Versammlungslage“ (Auszug Pressemitteilung Polizei Sachsen – Versammlungsgeschehen um LEGIDA vom 31. August 1015 [sic!]).

Erwähnenswert sind auch die folgenden Situationen: Zweifach wurde beobachtet wie Einsatzkräfte auf den Vorwurf „Wo wart ihr in Heidenau?“ die Fragenden mit körperlicher Gewalt in Form von Schubsen und Stoßen angingen. Ferner wurde der Demobeobachtung von einzelnen Teilnehmenden berichtet, dass ihnen durch Beamt*innen grundlos im Vorbeigehen gegen den Kopf geschlagen, sie mit Reizgas besprüht oder ihnen das Handy aus der Hand geschlagen wurde.

Mehrfach war die Behinderung von Pressevertreter*innen durch Einsatzkräfte zu verzeichnen; so wurden sie daran gehindert Aufnahmen zu machen, in dem ihnen die Sicht verstellt, sie weggeschickt oder die Kamera weggedrückt wurde. In ähnlicher Weise wurde auch die Demonstrationsbeobachtung in ihrer Arbeit eingeschränkt und auch körperlich durch Einsatzkräfte angegangen.

Wie bereits gewohnt kamen Fotoapparate, ein Kamerawagen, ein Helikopter und Hunde zum Einsatz. Auch das unverhältnismäßige und auch ansonsten häufig rechtswidrige Verwenden von Handkameras soll nicht unerwähnt bleiben.

Im Gegensatz zur Aussage einer anwesenden Einsatzkraft ist am heutigen Abend nicht nur “einiges“ schief gelaufen.

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