Pressemitteilung der Demonstrationsbeobachtung Leipzig zu LEGIDA-Gegenveranstaltungen am 16.02.2015

Nachdem LEGIDA letzte Woche keine Versammlung zugesprochen wurde, wobei seitens der Stadt mit einem polizeilichen Notstand argumentiert wurde, gab es heute Abend, wie schon in den vergangenen Wochen, eine stationäre Kundgebung auf dem Augustusplatz.

Zwar sank die Zahl der Teilnehmenden bei LEGIDA von Mal zu Mal deutlich, am 21.01. zählte die Soziologische Fakultät der Universität Leipzig 5.000 bis 7.000 Teilnehmende, wohingegen sich am 09.02. bloß 150 Sympathisierende, überwiegend aus dem Neonazi- und Hooliganspektrum, zusammenfanden. Es kam wiederholt und vermehrt zu gewalttätigen Übergriffen seitens Demontrationsteilnehmenden, aber auch durch die Polizei.

In den vergangenen Wochen erfuhren nicht nur Teilnehmende von Gegenprotesten Gewalt durch LEGIDA und die Polizei, unter anderem am 30.01. und 09.02. bei gewaltfreien Blockadeaktionen. Auch Vertretende der Presse wurden wiederholt angegriffen.

Auch am heutigen Tag gab es, nun bereits zum fünften Mal, Gegenproteste von zivilgesellschaftlichen, studentischen und antifaschistischen Gruppen gegen Aktionen seitens LEGIDA, diese haben wir beobachtet. Dabei haben wir vor allem den Demonstrationszug von Refugees Welcome und das nachfolgende Geschehen begleitet.

Gegen 17:30 Uhr setzte sich die Demonstration des antirassistischen Bündnisses Refugees Welcome in der Universitätsstraße in Bewegung. Der friedliche Zug wurde von Anfang an von Einsatzkräften der Bereitschaftspolizei begleitet, welche sich zunächst zwar räumlich zurückhielten, dabei aber Kameras auf die Teilnehmenden richteten. Eingerahmt wurde die Versammlung durch eine größere Gruppe von Polizeikräften an der Spitze und mehreren KFZs am Ende. Bei Ankunft auf der Richard-Wagner-Straße wurde die Polizeipräsenz deutlich verstärkt, auch ein Helikopter war im Einsatz.

Als die Refugees Welcome-Demonstration auf Höhe des Kamal-K.-Gedenksteins aufgelöst wurde, bewegte sich ein Großteil der Teilnehmenden weiter über die Ritterstraße in Richtung des Augustusplatzes. Auf beiden Seiten des Zuges wurden die Eingänge zu Gebäuden verstellt, die Stimmung auf Seiten der Polizei wurde merkbar angespannter.

Um 18.15 erreichten die LEGIDA-Gegner*innen den Augustplatz, wo auf der Seite des Gewandhauses eine Gegenkundgebung von der Partei „Die Partei“ angemeldet war. Protestierende, die versuchten ihren Protest möglichst nah an der rechten Veranstaltung kundzutun, wurden von der Polizei auf Abstand gehalten. Um mehrere Meter Abstand zu den als Absperrung dienenden Polizeifahrzeugen sicherzustellen, schoben die Beamt*innen einzelne Personen vom Bordstein, andere wurden mündlich davon abgehalten näher zu kommen.

Wie schon bei der Demonstration wurden Handkameras auf die Protestierenden gehalten, obwohl keine Gefahrenlage ersichtlich war. Tatsächliche Anhaltspunkte für eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sind aber Voraussetzung für solche Filmaufnahmen (§ 20 I S. 1 Sächsisches Versammlungsgesetz). Dies zog sich über den gesamten Abend. Auch die angemeldete Gegenkundgebung wurde nicht ausgespart, trotz dessen, dass sie mehrere hundert Meter von der LEGIDA-Veranstaltung stattfand. Selbst am Hauptbahnhof, weit vom Augustusplatz entfernt, wurden tanzende Menschen abgefilmt. Auf Nachfrage, auf welcher Gesetzesgrundlage dies geschehe, antwortete einer der Polizeibeamten, bei dem Tanzen handele es sich um die Störung einer Versammlung. Wer gestört würde konnte er dabei nicht konkretisieren, auch eine Gefahr, die von den Tanzenden ausgehe, konnte er nicht benennen.

Während die Protestierenden lautstark ihre Meinung kundtaten, wurden sie darin immer wieder von Polizeikräften gestört. Teilweise geschah dies durch aggressives Vordringen von Polizeieinheiten in die Menge, teilweise wurden Teilnehmende der Gegenproteste aus nicht ersichtlichen Gründen geschubst. Die Einschüchterungsversuche gegenüber den LEGIDA-Gegner*innen fanden nicht zuletzt im Einsatz von Polizeihunden Ausdruck.

Der Versuch einer Spontandemonstration über den Ring in Richtung Dresdener Straße wurde von der Polizei augenblicklich und aggressiv unterbunden. Statt die Teilnehmenden in der Ausübung ihrer Grundrechte zu unterstützen, schubste sie diese auch dann noch, als alle schon zurückgewichen waren und mit dem Rücken zu der Polizeikette standen.

Dabei wurden zwei Personen in Gewahrsam genommen und so hinter die Absperrungen verbracht, dass eine Beobachtung der Situation nicht mehr möglich war. Dies wiederholte sich in verschiedenen Situationen, denen gemein war, dass der friedliche Protest gegen die rassistische Veranstaltung ein solches Vorgehen durch die Polizei unverhältnismäßig erscheinen ließ.

Eine Gewahrsamnahme konnte durch uns genauer beobachtetet werden. Während der nicht gerechtfertigten, aber üblichen Behandlung, bei der die Betroffene unter anderem genau durchsucht wurde, wollten die Einsatzkräfte die Beobachtung verhindern. Dies geschah durch Aufforderungen sich vom Ort des Geschehens fernzuhalten, sowie eine Personalienfeststellung bei den Beobachter*innen.

Während des gesamten Abends wurden Personenkontrollen sowohl bei Teilnehmenden als auch bei Mitgliedern der Demobeobachtung Leipzig durchgeführt. Als Grundlage dafür wurde immer wieder ein vermeintlicher „Kontrollbereich“ herangezogen. Ein solcher muss vom Innenministerium angeordnet oder zumindest mit dessen Zustimmung eingerichtet werden (§ 19 I S. 2 Sächsisches Polizeigesetz). Ob der angebliche „Kontrollbereich“ so überhaupt existierte, konnte am Abend der Veranstaltung nicht festgestellt werden.

Als Betroffene der Personenkontrollen von den jeweiligen Einsatzkräften das Vorzeigen ihrer Dienstausweise verlangten, stießen sie auf erheblichen Widerstand. Einige der Polizist*innen weigerten sich gänzlich diesen vorzuzeigen. Dazu wären sie an dieser Stelle aber nach § 8 S. 1 Sächsisches Polizeigesetz verpflichtet gewesen. Bei einer der Kontrollen drohten sie den Beobachter*innen an, ihre Notizen zu beschlagnahmen, sollte ihnen keine Einsicht in diese gewährt werden. Dafür gab es keine gesetzliche Grundlage, wie auch die Polizeikräfte einsehen mußten.

Immer wieder wurde uns der Durchgang zu für die Beobachtung wichtigen Stellen verwehrt, obwohl wir uns im Vorfeld bei Polizei und Ordnungsbehörde angemeldet hatten.

Lena Zeidler, Pressesprecherin der Demobeobachtung Leipzig dazu: „Dass die Polizei durch Maßnahmen gegen die Beobachter*innen versucht die Dokumentation von Einschränkungen der Versammlungs- und Meinungsfreiheit zu unterbinden, ist nicht akzeptabel.“

Insgesamt ist die Polizei an diesem Abend ihrer Aufgabe, die Versammlungsfreiheit zu schützen, nicht zufriedenstellend nachgekommen. Durch massive Polizeipräsenz, ständige Überwachung und unverhältnismäßige Einzelmaßnahmen sollten die friedlichen Proteste gegen LEGIDA kriminalisiert und potentzielle Teilnehmende abgeschreckt werden.

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