Pressemitteilung zum Protest in Annaberg-Buchholz am 01.06.2015

Die Demonstrationsbeobachtung Leipzig begleitete am 01.06.2015 den in Annaberg-Buchholz stattfindenden Protest gegen den „Schweigemarsch für das Leben“ der CDL.

Die Demonstration begann um 18:30 Uhr und kam um kurz vor 19:00 Uhr an der St. Annenkirche an, wo eine Zwischenkundgebung abgehalten wurde. Bei dieser wurde der Gegenprotest in Sichtweite zur gleichzeitig stattfindenden Kundgebung der CDL verhindert (zu Hör- und Sichtweite siehe BVerfG 1 BvR 1423/07). Dies änderte sich erst nach dem Ende der Zwischenkundgebung und längeren Diskussionen mit der Polizei.

Bezüglich der Videoüberwachung halfen allerdings auch Diskussionen nicht weiter. Trotz der Verwendung von Handkameras berief sich die Polizei darauf Übersichtaufnahmen machen zu dürfen. Die Anfertigung von Übersichtsaufnahmen im Sinne des Sächsischen Versammlungsgesetzes ist mit Handkameras nicht möglich. Nach einem entsprechenden Hinweis versuchte die Polizei ihr Vorgehen mit diffusen Begründungen zu rechtfertigen, da die rechtlichen Voraussetzungen für Bild- und Tonaufnahmen nicht vorlagen (s. § 20 I Sächsisches Versammlungsgesetz). Dieses rechtswidrige Verhalten der Polizei erstreckte sich über den gesamten Zeitraum des Demonstrationsgeschehens.

Dabei ist zu betonen, dass jede Form von Bild- und Tonaufnahmen einen Grundrechtseingriff darstellt (OVG Bremen 24.04.1990 – 1 BA 18/89).

Am Ende der Demonstration wurde das Verhalten der Polizei deutlich eskalativer: Während der Durchführung von Einzelmaßnahmen auf dem Marktplatz fingen die Beamt*innen an Teilnehmende weg zu drängen. Im weiteren Verlauf beschränkte sich das Wegdrängen nicht mehr nur auf das direkte Umfeld der Maßnahmen, sondern weitete sich auch auf die an anderen Stellen stehenden Personen aus. Im Zuge dieser Geschehnisse wurden Menschen durch die Polizei geschubst. Einzelne wurden gegen die Wand einer Bude und ein Geländer gestoßen, dabei schlugen Einsatzkräfte auch zu. Daran anschließend wurde eine Person abgeführt.

Wiederholt ging die Polizei die Personen neben und auf der Straße an. Dies geschah vorgeblich um die Straße frei zu räumen. Da die wenigen Fahrzeuge jedoch trotz der anwesenden Menschen passieren konnten, ist dieses Verhalten nicht nachvollziehbar.

Die polizeilichen Übergriffe zogen sich über einen Zeitraum von etwa einer halben Stunde hin. Auch gegen die Demonstrationsbeobachtung wurde während der Dokumentation einer Maßnahme körperlicher Zwang angewandt.

Festzuhalten bleibt: Es ist bedauerlich, dass die Polizei nach einem weitestgehend konfliktfreien Demonstrationsgeschehen am Marktplatz mit unnötiger Härte gegen die verbliebenen Teilnehmer*innen vorgegangen ist.

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