Pressemitteilung zur Parade der Unsichtbaren am 30.05.2015

Heute am 30.05.2015 fand in Leipzig die Parade der Unsichtbaren statt. Ziel der Demonstration war es eine Gegenöffentlickeit zu den offiziellen Feierlichkeiten der „1000 Jahre Leipzig“ herzustellen sowie städtische Ausschlusserfahrungen auf die Straße zu bringen.


Die Demonstrationsbeobachtung Leipzig begleitete das Geschehen, welches um 16 Uhr am Rabet begann und gegen 19 Uhr sein Ende am Johannisplatz fand.

Begleitet wurde die Demonstration von Beginn an von einer Fahrradstaffel sowie weiteren Polizeibeamt*innen und Kfz der Polizei.

Es wurden mehrere Identitätsfeststellungen beobachtet.
Bei einer dieser Maßnahmen beriefen sich die Beamt*innen auf §§ 19 I 1 Nr. 5, 24 Nr. 7 SächsPolG. Diese ermöglichen die Identitätsfeststellung der betroffenen Person und die Durchsuchung der von ihr mitgeführten Sachen unabhängig eines konkreten Tatverdachts zum Zwecke der vorbeugenden Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität auf Bundesfernstraßen. Die betroffene Person befand sich auf der Abreise von der Demonstration, ein Zusammenhang mit grenzüberschreitender Kriminalität war nicht ersichtlich.
Bei einer weiteren Identitätsfeststellung sowie Durchsuchung ließen sich die Beamt*innen 20 Minuten Zeit und blockierten dabei mit drei Fahrrädern und acht Polizist*innen die Haltestelle. Gleichzeitig warfen sie Umstehenden vor, den Zugang zur Tram zu versperren. Als die Demonstrationsbeobachtung die Situation dokumentieren wollte, wurde zwei Beobachter*innen ein Platzverweis erteilt, laut Beamt*innen auf Grundlage des § 164 StPO. Dieser regelt die Festnahme von Störer*innen und stellte demnach an dieser Stelle keine einschlägige Rechtsgrundlage dar.
Lena Zeidler, Pressesprecherin der Demonstrationsbeobachtung Leipzig, merkt an: „Identitätsfeststellungen und Durchsuchungen sollten nicht unterschätzt werden: Sie berühren nicht nur die Versammlungsfreiheit – auch Persönlichkeitsrechte sind hier massiv betroffen.“

Die Abreise der Teilnehmenden wurde durch Polizist*innen genauestens beobachtet, alle Abreisewege wurden bewacht.

Besonderes Augenmerk ist auf den polizeilichen Umgang mit der Demonstration am Augustusplatz zu legen. Dort wurden die offiziellen Feierlichkeiten von der Demonstration durch eine Reihe von Polizist*innen sowie durch einen Sicherheitsdienst abgeschirmt, dabei führten mindestens vier Beamt*innen Hunde mit sich. Dies verhinderte, dass die Demonstration als Kritik an den offiziellen Feierlichkeiten wahrgenommen werden konnte und stellte die Demonstration stattdessen als Bedrohung dar. Darin findet die im Vorfeld durch Polizei und Medien getroffene übersteigerte Gefahrenprognose ihre Fortsetzung. An keiner Stelle der Demonstration bestätigte sich eine solche Bedrohung der öffentlichen Sicherheit durch den Aufzug.

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