Pressemitteilung der Demonstrationsbeobachtung Leipzig zum 12.12.2015

Die Demonstrationsbeobachtung Leipzig hat am 12.12.2015 das Geschehen in der Leipziger Süd­vorstadt beobachtet. Dieses spielte sich rund um eine Demonstration rechter Gruppen ab. Neben verschiedenen friedlichen Gegenkundgebungen kam es auch zu Ausschreitungen, diese fanden re­gen Widerhall in den Medien.

Aufgabe der Polizei ist die Gewährleistung der Grundrechtsausübung und die Verfolgung von Straftaten. Der Fokus der Demonstrationsbeobachtung Leipzig gilt dem polizeilichen Handeln, welches auch in kritischen Situationen den Grundrechten verpflichtet ist und an rechtsstaatliche Grundsätze gebunden ist. Daraus folgt, dass auch heftige Ausschreitungen die Polizei nicht ermächtigen ihre Eingriffsmittel und deren Intensität willkürlich zu wählen.

Dies war jedoch mehrfach der Fall. So wurde wiederholt gegen einzelne Personen durch die Polizei vorgegangen, die erkennbar keine Gefahr darstellten. Beispielsweise wurden die eingesetzten Was­serwerfer auch gegen unbeteiligte Dritte gerichtet. Dabei wurde eine Einzelperson, die sich in ei­nem Hauseingang aufhielt, gezielt beschossen. Die Wasserwerfer wurden auch gegen Pressefoto­graf*innen gerichtet. In anderen Situationen war nicht ersichtlich, was der legitime Zweck körperli­cher Gewalt war. Etwa als eine von der Polizei bereits zurückgedrängte Person durch einen Tritt in den Rücken zu Fall gebracht wurde. Oder als eine Person, die trotz erhobener Hände durch die Poli­zei zu Boden gerissen wurde, um sie anschließend abzuführen. Dass eine kleinere Gruppe heftigst durch die Polizei beleidigt wurde („Fick dich!“, „Halt’s Maul!“, „Verpiss dich!“) erzeugt den Ein­druck, dass einzelne Beamt*innen nicht immer von sachlichen Motive geleitet wurden.

Auch in einem anderen Fall, in dem eine Person bereits Opfer von Gewalteinwirkungen geworden war, war das polizeiliche Handeln nicht nachvollziehbar. Die Person lag mit einer blutenden Kopf­wunde gefesselt und bewusstlos von Beamt*innen umringt am Boden. Diese drehten die Person um und tasteten sie ab. Augenscheinlich überfordert, auch aufgrund eines einminütigen Krampfanfalls, ließen sie anwesende Ersthelfer*innen erst nach einiger Zeit vor. Als kurz darauf Sanitäter*innen eintrafen, mussten diese jeweils eine Diskussion mit den Beamt*innen führen um der verletzen Per­son professionelle Hilfe leisten zu können. Laut deren Berichten mussten sie die zur Fesselung ein­gesetzten Kabelbinder selbst lösen. Dies sei nötig gewesen, da die Kabelbinder derart fest gezurrt waren, dass kein Puls fühlbar gewesen sei.

Zudem war die Demonstrationsbeobachtung Maßnahmen durch die Polizei ausgesetzt. Es fanden eine Beschlagnahme und mehrere Identitätsfeststellungen statt.

Ob der großflächige Einsatz von Tränengasgranaten, die zwangsläufig auch viele Unbeteiligte tref­fen, und Hin und Her Treiben der Menschen insbesondere auf der Karl-Liebknecht-Straße einem Ziel dienlich war, bleibt zweifelhaft. Unzweifelhaft ist jedenfalls, dass die Beamt*innen die Aus­schreitungen nicht zur Rechtfertigung jeglichen Verhaltens heranziehen können.

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