In eigener Sache: Entscheidung des Landgerichts Leipzig zum Geschehen am 12.12.2015

Das Landgericht Leipzig hat mit Beschluss vom 05.09.2016 (Az.: 1 Qs 93/16) über die Beschlagnahme von Arbeitsmitteln und Aufzeichnungen der Demobeobachtungsgruppe Leipzig am 12.12.2015 durch die Polizei entschieden.

Die Demobeobachtungsgruppe Leipzig war am 12.Dezember vergangenen Jahres bei den Geschehnissen in der Leipziger Südvorstadt anlässlich eines Aufmarsches verschiedener rechter Gruppen und vielfältiger Gegenproteste zugegen.

Im Laufe des Tages wurde ein Großteil der gekennzeichneten und im Vorhinein angemeldeten Beobachter*innen Identitätsfeststellungen unterzogen. In einem Fall wurden sogar Arbeitsmittel und Aufzeichnungen beschlagnahmt.

Gegen diese Beschlagnahme wurde Widerspruch erhoben, welchen das Amtsgericht Leipzig zunächst verwarf. Letztinstanzlich hatte nun das Landgericht Leipzig über die Beschlagnahme der Arbeitsmittel und Aufzeichnungen zu entscheiden.

In seinem Beschluss hat das Landgericht nun die wichtige Aufgabe der Demonstrationsbeobachtung verdeutlicht. So heißt es:

Die Kammer ist sich bewusst, dass in einer freiheitlich demokratischen Grundordnung staatliches Handeln einer stetigen Kontrolle unterliegen muss und eine Demonstrationsbeobachtung auch mit der Zielsetzung der Feststellung fehlerhaften Verhaltens staatlicher Organe legitime und zulässige Wahrnehmung demokratischer Rechte ist, die durch polizeiliche Maßnahmen nicht eingeschränkt oder behindert werden darf.

Die gegenüber der Demobeobachtung Leipzig erfolgte polizeiliche Maßnahme an sich wurde jedoch als „noch verhältnismäßig“ bezeichnet. Das Landgericht verweist dabei auf die erhebliche strafrechtliche Relevanz der Vorgänge vom 12.12.2015, welche die Polizei aufzuklären habe.

Auch wenn das Landgericht die Arbeit der Demobeobachtung Leipzig richtigerweise herausarbeitet, verkennt es doch, dass mit der Beschlagnahme an diesem Tag eine „stetige Kontrolle“ durchaus erschwert wurde.

Die beschlagnahmten Aufzeichnungen wurden seitens der Staatsanwaltschaft Leipzig ausgehändigt. Das ebenfalls beschlagnahmte Arbeitsmittel (Klemmbrett) ist nach wie vor bei der Polizei verschollen.

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