Pressemitteilung zu den Gegenprotesten bei LEGIDA am 09.03.2015

Auch gestern, am 09. März 2015, begleitete die Demonstrationsbeobachtung Leipzig wieder die Gegenproteste rund um den Aufzug von LEGIDA. Beobachtet wurden dabei die Refugees-Welcome-Demonstration, die Kundgebung der Partei Die Partei und die Veranstaltung des Erich-Zeigner-Haus e. V. vor der Nikolaikirche sowie das weitere Protestgeschehen am Rande der LEGIDA-Route.

Wie in den letzten Wochen wurden mehrfach Teilnehmende der Gegenproteste ohne nachvollziehbare Gründe durch Handkameras abgefilmt, auch Kamerawagen der Polizei waren vor Ort. Ein Hubschraubereinsatz, Polizeihunde, das Schubsen von Demonstrierenden und die Anwesenheit von Polizeibeamt*innen innerhalb der Versammlung vervollständigten das gewohnte Bild des Einsatzes. Ebenfalls wiederholte sich das Vorgehen der Einsatzkräfte, einzelne Protestierende unter dem Vorwurf der Vermummung Identitätsfeststellungen zu unterziehen, anzuzeigen und ihnen Platzverweise zu erteilen. Kritikwürdig ist auch, dass Personen kontrolliert wurden, die sich auf dem Weg zu einer Versammlung befanden.

Sowohl bei den Maßnahmen wegen des Vorwurfes des Verstoßes gegen das Vermummungsverbot, als auch in anderen Situationen, wurden Betroffene polizeilicher Maßnahmen an mehreren Stellen so von dem Versammlungsgeschehen getrennt, dass weder die Demonstrationsbeobachtung noch Teilnehmende den Vorgang und den Verbleib der Personen mitverfolgen konnten. Zu den entsprechenden rechtlichen Grundlagen konnten die Einsatzkräfte stellenweise keine oder nur widersprüchliche Angaben machen. Auch warum einzelne Maßnahmen mehr als eine Stunde Zeit in Anspruch nahmen, war nicht nachvollziehbar.

Sechs Personen wurden an der Schule an der Ecke Czermaks Garten/Salomonstraße ebenfalls einer Identitätsfeststellung und Durchsuchung unterzogen, hier allerdings mit dem Vorwurf des Hausfriedensbruchs. Den Demonstrationsbeobachter*innen, welche die Polizeibeamt*innen nicht zu der Maßnahme durchließen, wurde berichtet, dass die Betroffenen lediglich die Toilette in dem Gebäude aufsuchen wollten. Der Direktor der Schule bat sie das Gebäude zu verlassen, da sie keine Schüler*innen seien. Der Polizei gegenüber betonte er jedoch, dass sich die Personen in dem Gebäude friedlich verhalten hätten. Dennoch wollten die Einsatzkräfte nicht davon absehen die Betroffenen wegen Hausfriedensbruch anzuzeigen. Anzumerken ist, dass dies gemäß § 123 II Strafgesetzbuch in der Regel eines Antrags bedarf. Fraglich ist hier, inwiefern ein solcher Antrag durch den Direktor der Schule vorgelegen haben soll oder welches öffentliche Interesse an der Strafverfolgung der Personen bestehen könnte.

Demgegenüber steht die Veranstaltung an der Nikolaikirche, wo die Flüchtlingshilfe für Syrer e.V. und das Asylum Seekers‘ Movement, Mitorganisator*innen des Refugee Struggle Protestcamps aus Dresden, redeten. Gegen sie waren im Vorfeld zahlreiche Drohungen geäußert worden, worüber die Polizei sowie das Ordnungsamt informiert wurden. Anwesend waren vier bis sechs Polizeibeamt*innen – dass diese die Teilnehmenden und Redner*innen vor einem Angriff hätten schützen können ist unwahrscheinlich.

So lassen der unangemessene Einsatz der Polizei gegen die Gegenproteste einerseits und der unentschlossene Umgang mit der Bedrohung durch LEGIDA andererseits auch weiterhin an einem adäquaten Konzept der Polizei und der Versammlungsbehörde zweifeln.

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