Am 7. Januar 2017 fand in Dessau die Demonstration in Gedenken an Oury Jalloh statt, die dieses Jahr sehr großen Zulauf hatte. Es nahmen nach Angaben der Veranstalter*Innen ca. 2000 Personen teil. Oury Jalloh verbrannte vor 12 Jahren in der Dessauer Polizeizelle 5. Anerkennung und Ermittlung der Verantwortung der staatlichen Akteur*Innen am Tod Oury Jallohs sind bis heute ausgeblieben.
Dieses Jahr führten die Kritischen Jurist*Innen der HU und der FU aus Berlin und die Demobeobachtung Leipzig gemeinsam die Demonstrationsbeobachtung durch. Demonstrationsbeobachtungen rühren aus der Erfahrung her, dass es bei vergleichbaren Versammlungen immer wieder zu Beschränkungen der Demonstrationsfreiheit aus Art. 8 GG und zu Übergriffen von Seiten der Polizei kommt.
Der Demozug setzte sich gegen 15.00h laut und kraftvoll in Bewegung und informierte das verschneite Dessau mit Kundgebungen vor dem Amtsgericht, dem Landgericht, dem Stadtpark, dem Rathaus und dem Polizeirevier, in dem Oury Jalloh verbrannte, über ihr Anliegen: Oury Jalloh, das war Mord!
Die Zugspitze der Demo wurde von 30-40 Polizist*Innen begleitet, von denen einige Einschränkungen der Demonstrationsfreiheit ausgingen. Mit dem vereinzelten unnötigen Einsatz von Handkameras wurde in Grundrechte der Versammlungsteilnehmer*Innen eingegriffen. Auch die vereinzelt angefertigten Übersichtsaufnahmen waren überflüssig, da die Demonstration zu jeder Zeit übersichtlich war.
Ebenso schränkte die Platzierung der Polizist*innen an Demospitze, zum Teil mit nur wenigen Metern Abstand, die Sichtbarkeit der Fronttransparente erheblich ein und suggerierte eine Gefährlichkeit der friedlichen Demonstrierenden.
Kristina Tiek, Pressesprecher*In der Beobachtungsgruppe bemerkte abschließend: „Diese kraftvolle Demo hat im eisigen Dessau ein unverzichtbares und starkes Zeichen gegen institutionellen Rassismus und rassistische Gewalt gesetzt. Umso wichtiger ist es, dass in Zukunft Maßnahmen wie das überflüssige Filmen und die aufdringliche Polizeipräsenz an der Demospitze unterbleiben. Dies kann die Öffentlichkeitswirksamkeit des wichtigen Anliegens beeinträchtigen.“