Pressemitteilung der Demonstrationsbeobachtung zum Versammlungsgeschehen am 18.03.2017 in Leipzig

Am 18.03.2017 begleitete die Demobeobachtung Leipzig die Gegenproteste anlässlich einer von der Partei „Die Rechte“ angemeldeten Demonstration im Süden Leipzigs. Bereits im Voraus erfuhr das Geschehen große mediale Aufmerksamkeit, insbesondere durch die ausführlichen Stellungnahmen des Pressesprechers der Polizeidirektion Leipzig. Diese wurden von potentiellen Versammlungsteilnehmer*innen als abschreckend wahrgenommen.

Auch unsere ersten Eindrücke waren geprägt durch einen auf Einschüchterung ausgelegten Polizeieinsatz:

Aufgrund eines wohl für das gesamte Stadtgebiet eingerichteten Kontrollbereichs wurde bei zwei Demobeobachter*innen auf der noch menschenleeren Philipp-Rosenthal-Straße die Identität festgestellt und ihre Taschen durchsucht. Dabei befanden sie sich auf dem Weg zur Beobachtung der Kundgebung der Initiative „Für das Politische“ am Deutschen Platz. Ein solcher Kontrollbereich kann Bürger*innen davon abhalten, an Versammlungen teilzunehmen, da jederzeit, an jedem Ort und ohne Anlass damit zu rechnen ist, von polizeilichen Maßnahmen betroffen zu sein.

Selbige Wirkung entfaltete das Großaufgebot der Polizei. So waren mindestens acht Wasserwerfer (SN1, SN2, SN3, BY1, BY2, NI1, W1, BO1), drei Räumfahrzeuge und drei Helikopter vor Ort, zudem mehrere Polizeipferde und ca. zehn Polizeihunde ohne Maulkorb. Nach Angaben von Polizei und Veranstalter*innen waren mehr Polizeibeamt*innen als Demonstrierende anwesend. Die Einheiten waren unter anderem mit modernder Kameratechnik und Reizgasgranatenwerfern ausgerüstet.

Dies stellt einen enormen Eingriff in die innere Versammlungsfreiheit dar, welche Teil der Versammlungsfreiheit ist. Gemeint ist damit die auf die Versammlung bezogene Entschlussfreudigkeit von Bürger*innen, das heißt, der individuelle Entschluss Einzelner, ihr Grundrecht in freier Selbstbestimmung wahrzunehmen (vgl. auch Bundesverfassungsgericht, BVerfGE 122, 342/369).

Die Versammlungsteilnahme wurde zudem auch physisch behindert. Der direkte Weg zu Kundgebungen wurde nicht gewährt. Besonders schwierig bis unmöglich gestaltete sich der Zugang zur Mahnwache „Für ein antifaschistisches und solidarisches Leipzig im Sinne von Gerda Taro“. Nach Angaben der*des Veranstalter*in wurde auch diese*r über eine halbe Stunde vom Erreichen des Veranstaltungsortes abgehalten. Dem Gros der potenziellen Teilnehmer*innen wurde der Zugang zur Veranstaltung auch auf Nachfrage nicht ermöglicht. Nur einzelne Personen wurden in Kleinstgruppen von Polizeibeamt*innen dorthin eskortiert. Dieses Vorgehen wurde auch von einer*einem Beamt*in kommentiert: Zwar sei das Durchlassen von potentiellen Teilnehmer*innen zur Veranstaltung aus rechtlicher Sicht geboten, doch führe interner Druck dazu, die Absperrung aufrechtzuerhalten.

Auch bei der Kundgebung am Deutschen Platz waren Einschränkungen zu verzeichnen. Nach Angaben der Veranstalter*innen war im Kooperationsgespräch zugesichert worden, den Protest gegen die Demonstration der Partei „Die Rechte“ in einem Abstand von 50 Metern äußern zu können. Zu dieser Zusage verhielten sich die vor Ort eingesetzten Beamt*innen widersprüchlich. Zunächst wurde ein weitaus größerer Abstand mit Gewalt durchgesetzt. Unmittelbar darauf zog sich die Polizei zurück, sodass der ursprünglich zugesagte Abstand gewährleistet war.

Unter anderem in dieser Situation zeigte sich, dass auch eine Empfehlung des Pressesprechers der Polizeidirektion an die eingesetzten Beamt*innen, „sich § 32 SächsPolG durchzulesen“, nicht geschadet hätte. Denn insbesondere war den Polizist*innen wohl nicht bewusst, dass unmittelbarer Zwang vor seiner Anwendung anzudrohen ist, § 32 Abs. 2 S. 1 SächsPolG. So hätte die Polizei Konflikte auch ohne Gewaltanwendung lösen können. Daran hatten einzelne Beamt*innen anscheinend aber kein Interesse. Bei der Kundgebung am Deutschen Platz tat sich etwa ein*e Beamt*in, auf die fehlende Kommunikationsbereitschaft angesprochen, mit dem Satz hervor: „Ich schubse, wie ich will“.

Gerade in solchen Situationen waren die in zweistelliger Höhe extra eingesetzten Kommunikationsbeamt*innen der Polizei nicht vor Ort.

Hervorzuheben sind zudem zwei Gewahrsamnahmen durch Polizist*innen:

Bei der Schlusskundgebung am Deutschen Platz Bayrischen Bahnhof [Geändert am 19.03.2017] wurde eine Person am Rande des Geschehens durch eine Thüringer Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) ergriffen. Die vom Zugriff überraschten Person wurde sogleich durch einen Schmerzgriff im Gesicht nach hinten gebogen, mit einem Hebelgriff am Arm danach nach vorn gedrückt und zu Boden geworfen. Nachdem Beamt*innen sich bereits auf die Person gesetzt hatten, wurde deren Arm verdreht und diese gezielt in die Magengrube geschlagen. Anschließend wurde sie fixiert und gefesselt.

Eine weitere Gewahrsamnahme spielte sich gegenüber des Volkshauses auf der Karl-Liebknecht-Straße ab. Hier wurden mehrere Personen festgesetzt. Die Polizeibeamt*innen forderten eine Person auf, sich für eine Fotoaufnahme mit Sachen aus ihrem Rucksack so anzuziehen, wie sie vorher auf der Demonstration angezogen gewesen sei. Darauf, dass eine Pflicht, sich an Ermittlungen gegen sich selbst zu beteiligen, nicht besteht, wurde nicht hingewiesen. Ganz im Gegenteil wurde auf Nachfrage suggeriert, dass diese Pflicht bestünde. Unter den anderen Festgesetzten befanden sich auch Mitglieder der Demonstrationsbeobachtung Leipzig. Deren Identität wurde aufgrund unterstellter Zeug*innenschaft festgestellt. Dies ist eine massive Behinderung unserer Arbeit. Trotz des Hinweises, dass die Demobeobachtung ihren Fokus ausschließlich auf staatliches, insbesondere auf polizeiliches Handeln legt und daher als Zeug*innen nicht in Betracht kommt, wurde die Maßnahme fortgeführt.

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