Die Demonstrationsbeobachtung Leipzig verfolgte das Geschehen um die Demonstration von LEGIDA am 15.06.2015 und die Gegenproteste.
Zwar war an diesem Montag, anders als in den vorausgegangenen Wochen, an mehreren Stellen Protest in Hör- und Sichtweite entlang der Legidaroute möglich. Jedoch wurden auch in dieser Woche die Gegenproteste von Polizei und Ordnungsbehörde erheblich erschwert. So sollte beispielsweise eine genehmigte Kundgebung des Bündnisses „Leipzig nimmt Platz“ zunächst in eine Seitenstraße verlegt werden, von welcher aus sich die Strecke des Legida-Aufzuges weder in Hörweite befand, noch einsehbar war. Erst nach einer mehr als 30 minütigen Verhandlung war es der Anmelderin schließlich möglich, die Versammlung am ursprünglich vorgesehenen Ort zu eröffnen.
Ferner wurde auch den Teilnehmenden der Zugang zu der Versammlung ohne erkennbaren Grund erheblich erschwert.
Diese mussten beträchtliche Umwege in Kauf nehmen, wobei die Polizeibeamten keinen Grund hierfür nennen konnten.
Im Verlauf des Abends kam es zu mehreren Einzelmaßnahmen, wie verdachtsunabhängigen Taschendurchsuchungen und Identitätsfeststellungen sowie zu mindestens einer Gewahrsamnahme.
In diesen Fällen fanden wiederholt Behinderungen der Demonstrationsbeobachtung durch Einsatzkräfte der Polizei statt, welche die Beobachtung in einigen Fällen verunmöglichte.
In der Grünanlage um den Schwanenteich wurden die vorgehend bezeichneten Einzelmaßnahmen mit dem Bestehen eines Kontrollbereichs begründet. Ein solcher kann laut § 19 I SächsPolG nur durch das Innenministerium oder mit dessen Zustimmung eingerichtet werden.
Auch an diesem Montag filmte die Polizei an mehreren Stellen die Gegendemonstration ab, obwohl hierfür tatsächliche Anhaltspunkte für eine erhebliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit gegeben sein müssen, was am heutigen Abend nicht der Fall war.
Wie bereits vor einigen Wochen schaffte es die Polizei auch an diesem Montag nicht, den öffentlichen Nahverkehr rechtzeitig zu unterbrechen, sodass es erneut zu Gefährdungen für die Anwesenden durch weiterhin fahrende Straßenbahnen und Busse kam.
Eine weitere Gefahr für die Teilnehmenden des Gegenprotestes entstand auch durch die fehlende Strategie der Polizei zur Trennung der beiden Lager während der Abreise.
Insgesamt ist festzustellen, dass das durch das Grundgesetz garantierte Versammlungsrecht in dieser Woche erneut auf unverhältnismäßige Weise eingeschränkt wurde.