Pressemitteilung zur Demonstration gegen die Innenministerkonferenz am 24. November 2018 in Magdeburg

Am 24.11.2018 fand eine vom Bündnis #unheimlichsicher angemeldete Demonstration gegen die diesjährige Innenministerkonferenz und deren Inhalte in Magdeburg statt. Die Demobeobachtung Leipzig begleitete das Demonstrationsgeschehen und den in diesem Zusammenhang stattfindenden Polizeieinsatz.

Die Versammlung begann um ca. 14:00 Uhr mit einer Kundgebung am Damaschkeplatz.

Um 14:44 Uhr setzte sich die Demonstration in Bewegung und lief mit Zwischenkundgebungen an der Zentralen Beschwerdestelle der Polizei, dem Büro eines AfD-Abgeordneten, dem Innenministerium, dem Hasselbachplatz und der Ausländerbehörde zum Domplatz vor dem Landtag, wo um ca. 18 Uhr die Endkundgebung stattfand.

Beim Zugang zur Versammlung fanden Polizeikontrollen statt- Taschen wurden durchsucht, Menschen abgetastet und Transparente kontrolliert. Als gesetzliche Grundlage für diese Maßnahmen wurde u.a. vom Einsatzleiter der Polizei auf das Landesversammlungsgesetz Sachsen-Anhalt (VersammlG LSA) verwiesen. Nach diesen Angaben sollte so die Einhaltung der Versammlungsauflagen sicher gestellt werden.

Nach dem VersammlG LSA ist ein solcher Eingriff in die Versammlungsfreiheit nicht zulässig. Weder sieht das VersammlG LSA explizit eine Durchsuchung vor, noch legitimiert es einen Rückgriff auf das allgemeine Polizeirecht (SOG LSA). Darüber hinaus gilt grundsätzlich, dass im Versammlungsrecht Adressat*in polizeilicher Maßnahmen der*die Anmelder*in zu sein hat (§12 VersammlG LSA).

Während der gesamten Demonstration wurde das Bild der Demonstration maßgeblich durch die massive Polizeipräsenz geprägt.

Bereits am Treffpunkt Olvendstedter Str./ Ecke Diesdorfer Straße, während der ersten Kundgebung, war der Zugang vom Hauptbahnhof zur Demo von einer durchgängigen Polizeikette abgeschirmt. Verschiedene Trupps der Bundespolizei standen an den Seiten und in den anderen zuführenden Straßen, sowie ein Lautsprecherwagen und zwei Kamerawagen.

Der Demonstrationszug wurde ab dem Beginn der Route vorne von ca. 50 Beamt*innen und acht Polizeifahrzeugen und hinten mit ca. 30 Beamt*innen und 19 Polizeifahrzeugen begleitet. Zum Ende hin erhöhte sich die Zahl um ein Vielfaches. So liefen hinter der Demonstration mindestens 100 und vor der Demonstration mindestens 70 Beamt*innen. Das Ende der Kolonne der Polizeiwagen war nicht zu sehen.

Dieses Auftreten der Polizei suggeriert eine Gefährlichkeit des Protests. Wird eine Versammlung aufgrund überzogenem polizeilichem Einsatz als gefährlich wahrgenommen, so führt dies dazu, dass ihr die Teilnahme an der öffentlichen Meinungsbildung, geschützt von Art. 8 I GG, erschwert wird.

Bezeichnend für die einschüchternde Wirkung, waren mehrfache Nachfragen von Passant*innen, ob sie an der Demonstration vorbeilaufen dürften.

Die Versammlungsfreiheit wurde weiterhin rechtswidrig eingeschränkt dadurch, dass die Polizei einen der Lautsprecherwagen grundlos aus der Demonstration ausschloss. Die hinter der Versammlung laufenden Beamt*innen rückten bis auf wenige Zentimeter an die Demonstrationsteilnehmenden heran und bedrängten diese derart, dass diese den Lautsprecherwagen überholen mussten. Nachdem nun auch die Polizei den Lautsprecherwagen überholt hatte, verweigerte sie die Rückkehr des Wagens zur Demonstration, wenn dieser nicht von vier Ordner*innen und einem Seil gesichert würde. Nach Angaben des Veranstalters war im Vorfeld mit der Polizei abgesprochen, dass dieser Lautsprecherwagen nicht gesichert werden müsse. Der Lautsprecherwagen wurde nach ca. 15 Minuten wieder zur Demonstration zugelassen. [letzter Satz hinzugefügt am 28.11.18 um 17:42 Uhr]

Überdies verboten die anwesenden Beamt*innen die Verwendung der auf dem Wagen installierten Nebelmaschine. Das stellt einen rechtswidrigen Eingriff in die Versammlungsfreiheit nach Art. 8 GG dar. Hiervon umfasst ist das Selbstbestimmungsrecht über die Art und Weise der Ausübung der Versammlungsfreiheit (BVerfGE 69, 315; Gründe: C.I.2 – Brockdorf).

Abschließend ist festzuhalten, dass die Polizei bei einigen Einzelmaßnahmen rechtswidrig gehandelt hat. Besonders bedenklich erscheint der Demonstrationsbeobachtung Leipzig jedoch die Polizeipräsenz, die die Außenwirkung der Demonstration maßgeblich beeinflusste.

 

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