Die Demonstrationsbeobachtung Leipzig begleitete gestern die Gegenproteste zu dem zwölften LEGIDA-Aufzug am 04.05.2015.
Wie auch schon in den letzen Wochen war der immense Polizeieinsatz trotz rückläufiger
Gegenproteste unverhältnismäßig.
Obwohl dieses Mal kaum Gewaltentgleisungen seitens der Polizei beobachtet wurden, ist es
dennoch inakzeptabel, wie Protestierende eine Einschränkung ihres Grundrechts auf
Versammlungsfreiheit in Kauf nehmen mussten. So konnten Teilnehmende abermals nicht zu
angemeldeten Kundgebungen gelangen, da ihnen durch die Polizei der Weg versperrt wurde. Dies war der Fall bei der im Voraus angemeldeten Kundgebung am Dittrichring. Die
Demontrationsteilnehmenden wurden durch die Polizei bewusst von einem Zugangspunkt zum anderen geschickt, ohne jemals Zugang zu erhalten. Durch diese Taktik der Polizei wird faktisch die Ausübung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit ausgehebelt.
Weiter kam es zum anlasslosen Einsatz von Kameras, welcher die Ausübung des selben
Grundrechts einschränkt und die Teilnehmenden kriminalisiert.
In der Abschirmung der Gegenproteste mit Gittern und Wagen setzte sich die einseitige
Fokussierung der Polizei auf die Gegenproteste fort. Außerdem ist fraglich, inwieweit ein Protest in Sichtweite bei solch einer Abschirmung noch möglich war.
Zwar konnte eine Spontankundgebung zum Ende des Tages durchgeführt werden, diese wurde jedoch massiv beauflagt und weiteren Teilnehmenden wurde der Zugang dahin verwehrt.
Lena Zeidler, Pressesprecherin der Demontrationsbeobachtung, zu dem Geschehen: “Ich bin
erschrocken, dass sich durch die ständige Wiederholung ebendieser Maßnahmen der Polizei
Teilnehmenden der Gegenproteste an die Einschränkung bis hin zur Verhinderung der
Wahrnehmung ihrer Grundrechte gewöhnt haben und diese wiederholt dulden müssen.“