Pressemitteilung der Demobeobachtung Leipzig zum 27.05.2016

Eine Demonstration und kritische Flughafenbegehung des Antirassistischen Netzwerks Sachsen-Anhalt und Sachsen und der Antira-Vernetzung Sachsen [am 01.06.16 geändert] am 27. Mai 2016 begann um 15:00 Uhr mit Auftaktkundgebungen an den Bahnhöfen in Halle und Leipzig. Letztere sowie die gemeinsame Veranstaltung am Flughafen wurde von der Demobeobachtung Leipzig begleitet.

Bereits auf dem Bahngleis im Leipziger Hauptbahnhof störten sich anwesende Polizeikräfte an einer Person, die mit ihrer Filmkamera Aufnahmen von Polizist*innen machte und so vermeintlich deren Recht am eigenen Bild verletzte. Nach dem Einstieg in die S-Bahn zum Flughafen wurde die betreffende Person aufgefordert die S-Bahn zu verlassen und einer Identitätskontrolle unterzogen. Im Anschluss konnte die Person erneut in die noch bereit stehende Bahn einsteigen. Zu einem ähnlichen Vorgehen stellte das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom Juli 2015 klar, dass das Anfertigen von Lichtbildern oder Videoaufnahmen eines Polizeieinsatzes unter Verweis auf die bloße Möglichkeit einer nachfolgenden strafbaren Verletzung des Rechts am eigenen Bild nicht genügt, um polizeiliche Maßnahmen wie eine Identitätsfeststellung durchzuführen [Beschluss vom 24. Juli 2015 – 1 BvR 2501/13].

Anlassloses und damit rechtswidriges Abfilmen der Demonstration wurde an einzeln Stellen erneut beobachtet.

Der Aufzug wurde während der gesamten Zeit von einem auffällig großen Polizeiaufgebot begleitet.
Während den Zwischenkundgebungen verteilten sich die Polizeikräfte um die Demonstrierenden. Dabei waren die ca. 150 Demoteilnehmer*innen von Gruppen von Beamt*innen umstellt, zeitweise waren dabei um die 70 Beamt*innen anwesend.

Diese Taktik setzte sich auch an der zu Terminal B führenden Rolltreppe fort. Die zwei Polizeiketten am Fuße der Rolltreppe sorgten dafür, dass sich die Demonstration staute und die Teilnehmer*innen zusammengedrängt wurden. Dies hätte durch ein geringes Zurückweichen der Polizeiketten verhindert werden können.

Die hohe Polizeipräsenz kündigte sich bereits in dem Kooperationsgespräch der Anmelder*innen mit dem Ordnungsamt an, bei welchem laut Aussage der Veranstalter*innen 15 bis 20 höherrangige Polizeibeamt*innen zugegen waren.

Zwar kam es im Vergleich zu anderen Veranstaltungen zu wenigen konkreten polizeilichen Maßnahmen. Auch die besonderen Sicherheitsanforderungen an einem Flughafen müssen bei dieser Einschätzung selbstverständlich berücksichtigt werden. Trotzdem ist die Wirkung des gestrigen Polizeieinsatzes nicht zu unterschätzen: Das anlasslose Filmen und insbesondere der Einsatz von unverhältnismäßig vielen Polizeibeamt*innen, darunter solche der Beweis- und Festnahmeeinheiten, kann zu einer Einschüchterung von Demonstrationsteilnehmer*innen führen.

Durch die Abschreckung von Passant*innen durch massives Polizeiaufgebot kommt es zu einer Einschränkung der Reichweite von Demonstrationsinhalten. Die Verbreitung von Inhalten ist jedoch ein elementarer Bestandteil von Demonstrationen und gehört somit zum Kern des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit.

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